Für ein harmonisches Miteinander in der Kleingartenanlage bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
Ruhezeiten
In der Kleingartenanlage gelten die seitens der Stadt Innsbruck allgemein vorgeschriebenen Ruhezeiten, das heißt
werktags 12:00 bis 15:00 und 20:00 bis 06:00
Sonn- und Feiertag ganztägig
Der Kleingarten soll der Erholung und der kleingärtnerischen Tätigkeit dienen.
Reinhaltung der Anlage
Achten Sie bitte auf die ordentliche Bewirtschaftung des eigenen Pachtgrundstücks und darauf, dass es zu keinen Verunreinigungen der Allgemeinflächen (z. B. durch Erde oder Grünschnitt) kommt.
Parken
Der zur Kleingartenanlage gehörige Parkplatz kann prinzipiell von allen Pächtern und Pächterinnen genutzt werden. Es stehen allerdings weniger Parkplätze zur Verfügung als es Parzellen gibt, d. h. dass - wie in unserem Vertrag festgehalten - kein Pächter und keine Pächterin Anspruch auf einen freien Parkplatz hat. Grundsätzlich gilt die Regel: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Am Parkplatz dürfen prinzipiell nur Fahrzeuge abgestellt werden, in denen die von uns ausgestellte Parkkarte gut sichtbar platziert ist (sonst ist es für uns nicht möglich, Fremdparker zu identifizieren) und pro Kleingarten nur ein Fahrzeug (dies ist insbesondere an Tagen zu berücksichtigen, an denen reger Zulauf zu den Kleingärten zu erwarten ist).
Parken Sie bitte auch möglichst so, dass keine anderen Pächter behindert oder Zugänge blockiert werden.
Sollten sich Probleme, Fragen oder Anliegen ergeben, die nicht in den Verträgen geregelt sind, kontaktieren Sie uns bitte!